Cannabis aus nachhaltigem Anbau
Unser engagiertes Team von Cannabis-Enthusiasten, welches seit Jahren an der Entwicklung hochwertiger Produkte arbeitet, hat sich zum Ziel gesetzt dieses Wissen zur Grundlage der Gründung des Cannavita SocialGrowClub e.V. einzusetzen.
Unser Ziel ist es, unsere Mitglieder mit den besten THC-Produkten auf dem Markt zu versorgen.
Dabei erreichen wir medizinische Qualität!
Derzeit bereiten wir uns darauf vor, unsere Produktpalette an THC-haltige Blüten auf unsere konsumierenden Mitglieder abzustimmen!
Als „Cannabis“ werden im Verein getrocknete Blüten der Cannabispflanze samt sog. Zuckerblätter bezeichnet.
Für den Bezug von 1g Cannabis ist sortenabhängig geplant den Mitgliedsbeitrag um 3-6 AE zu erhöhen.
EXTREM: bis 5AE (10€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität sehr hoch bei geringem Ertrag pro Pflanze. Die Ernten haben einen sehr hohen THC-Gehalt bis 38% und es bedarf einer aufwendigen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
HOCH: ab 4AE (8€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität hoch bei mäßigem Ertrag pro Pflanze. Die Ernten haben einen hohen THC-Gehalt ca. 28% und es bedarf einer sorgfältigen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
MITTEL: ab 3AE (6€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität durchschnittlich bei gutem Ertrag pro Pflanze. Die Ernten haben üblicherweise einen THC-Gehalt von bis 25% und es bedarf einer aufwendigen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
LEICHT: ab 2,5 AE (5,00€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität geringen bei hohen Erträgen pro Pflanze. Die Ernten haben einen niedrigen THC-Gehalt <10% und es bedarf eines normalen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
Der feste monatliche Mitgliedsbeitrag ist ab dem laufenden Monat des Beitritts an den Verein fortlaufend (mind. für 3 Monate) zu entrichten und wird über SEPA eingezogen.
Der jeweilige individuell Mitgliedsbeitrag ist in Form der Anbaunutzungspauschale ist im Rahmen der Verteilung der Ernte bei Bezug vor Ort zu entrichten.
Der Bezug, der im festen Mitgliedsbeitrag enthaltenden Menge von (5AE) ca. 1g Cannabis, wird nur im jeweiligen Monat für den Bezug bereitgehalten und verfällt mit Ablauf dieses Monats.
Die festen Monatsbeiträge sind dabei per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen, ausgenommen Sonderregelungen nach Absprache und Zustimmung des Vorstandes.
Für die Entrichtung der Vereinsbeiträge ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, ausgenommen es gibt Sondervereinbarungen.
Die vereinsinterne Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift beträgt 25€ und wird gegenüber dem betreffenden Vereinsmitglied geltend gemacht.
Der variable Beitrag kann vor Ort old school mit EC, Kreditkarte oder Bar bezahlt werden, oder nextGen: BTC, LTC, DOGE, etc. entrichtet werden.
Stand: 07.04.2025
* 1AE = 1 Anbaueinheit = 2€
*** auf Wunsch auch geringere Mengen
Beitragsordnung gemäß § 13 Mitgliedsbeitrag + Aufnahmegebühr
Gemäß folgender Beitragsordnung beteiligt der nicht gewinnorientierte Verein seine Mitglieder,
zur Erfüllung und Aufrechterhaltung seines Vereinszweckes, mit folgenden Beiträgen:
Der Mindestbeitrag liegt bei €15.- im Monat.
Nach Bedarf steht es jedem Mitglied frei seine Mitgliedsbeiträge im Laufe des aktuellen Monats
fließend zu erhöhen.
Damit setzt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag wie folgt zusammen:
1. €15.- von der Mitgliederversammlung als Verwaltungspauschale festgesetzt.
2. Der Anbaunutzungspauschale €2.- pro Anbaueinheit (AE).
Die Beitragsordnung gilt für alle Arten von Mitgliedern, außer die Satzung sieht Besonderheiten
vor.
1. Verwaltungspauschale
Die Verwaltungspauschale beträgt im Monat 15€ und beinhalten fünf Anbaueinheit (AE).
Der Bezugsanspruch verfällt mit ablaufendem Monat.
Zahlungsweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift
oder nach Wahl. Alternative Zahlmethoden nur nach Absprache und Genehmigung des
Vorstandes.
Der Beitrag wird zu 100% für Verwaltungszwecke benötigt. Fehlende Mittel werden aus den
Einnahmen der Anbaunutzungspauschale (s. Pkt. 2) finanziert.
2. Anbaunutzungspauschale
Individuell steht es jedem Mitglied frei seinen Mitgliedsbeitrag so zu erhöhen, dass sein
Bedarf an konsumfähigen Cannabis gedeckt werden kann. Dazu wird der Mitgliedsbeitrag
durch die Anbaunutzungspauschale ergänzt. In Form von Anbaueinheiten (AE) sichert sich
das Mitglied nach Bedarf das Recht auf Anteile an der Ernte.
Dabei steht eine AE anteilig für die Nutzung und Bereitstellung der Nutzfläche (Miete), dem
Growing-Equipment inkl. Stammpflanze, Strom, Wasser, Analysen, etc. (Betriebskosten
Anbau), notwendige Versicherungen, externen Dienstleistungen wie Telekommunikation
und Sicherheitsdienste, Qualitätsmanagement, etc. (Betriebskosten, Verwaltung), die es
bedarf Mitgliedern jenen Anteil an der Ernte zu sicheren.
Dabei erhöht eine AE den Monatsbeitrag um 2€ und berechtigt das Mitglied zur Nutzung
des nach Vereinszwecks gewonnen konsumfähigen Cannabis in Höhe von einer AE.
Dabei geht das Mitglied nicht in Vorleistung, sondern erhält garantiert den in
einer AE begründet und berechtigten anteiligen Anspruch an der Ernte.
Nach der Ernte wird die Vereinsleitung festlegen mit wie hoch der Anteil für eine AE am
konsumfähigen Cannabis ist. Dieser Anteil schwangt aufgrund von Pflegeintensität und
Ergiebigkeit der der Sorten im Anbau. Angestrebt werden für den Anteil von einem Gram ca.
3-5 AE´s.
Der Anspruch ist dabei aber begrenzt, auf die maximale monatliche, beziehungsweise
tägliche Menge, die dem Äquivalent einer Menge Konsumcannabis in Höhe von max. 25g
pro Tag und 50g im Monat, entgegenstehen.
* Als „Konsumcannabis“ werden im Verein getrocknete Blüten der Cannabispflanze samt
sog. Zuckerblätter bezeichnet.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
Die Verwaltungspauschale ist ab dem laufenden Monat des Beitritts an den Verein fortlaufend
zu entrichten und möglichst per SEPA-Lastschriftverfahren (Erteilung SEPA-Lastschriftmandat)
einzuziehen, ausgenommen Sonderregelungen nach Absprache und Zustimmung des
Vorstandes.
Der jeweilige variable Mitgliedsbeitrag in Form der Anbaunutzungspauschale (AE) ist im Rahmen
der Verteilung der Ernte erst bei Ausgabe vor Ort Bar oder über EC zu entrichten oder per
Vorkasse zu überweisen, ausgenommen Sonderregelungen nach Absprache und Zustimmung
des Vorstandes.
Die vereinsinterne Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift beträgt 25€ und wird gegenüber
dem betreffenden Vereinsmitglied geltend gemacht.